Kosten nach beruflichem Umzug richtig absetzen
Muss man aus beruflichen Gründen umziehen, können viele Kosten als Werbungskosten steuermindernd abgesetzt werden, so der Steuerfachmann Peter Uwe Kalms in Chemnitz.
Doch auch hier gibt es Ausnahmen.
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 19.04.2012 (Az. VI R 25/10) entschieden, dass nur tatsächlich angefallene Aufwendungen Werbungskosten sein können, nicht jedoch eine entgangene fiktive Miete bei Leerstand der Eigentumswohnung. Der Bundesfinanzhof lässt deshalb auch keine Absetzung für Abnutzung (Wertminderung) für den Zeitraum des vorübergehenden Leerstandes zu. Der Steuerpflichtige in dem entschiedenen Fall wollte eine Gleichbehandlung mit Beamten, denen nach dem Bundesumzugskostengesetz eine Entschädigung in diesen Fällen zusteht.
Sonstige Aufwendungen nicht vergessen
Das Steuerbüro Kalms weist ausdrücklich darauf hin, dass jedoch die tatsächlich angefallenen Kosten für Heizung, Versicherung oder Bewachung abziehbar sind. Bei Auszug aus einer Mietwohnung kann die Miete bis zum Ablauf der Kündigungsfrist als Werbungskosten abgezogen werden. Kann die neue Wohnung nicht gleich bezogen werden, ist für diese Wohnung die Miete ebenfalls abziehbar. Zu den Umzugskosten zählen auch Aufwendungen für die Wohnungssuche, für den Transport, für Reisekosten am Umzugstag, für erforderlich neue Kochherde oder für Nachhilfeunterricht der Kinder.
Ein immer wieder angefragtes Thema ist der Kostenerstattungsanspruch des Mieters im Fall der Selbstbeseitigung eines Mangels der Wohnung.
Pauschalen beachten
Zusätzlich können die vielen kleinen Umzugsaufwendungen für das Einrichten am neuen Wohnort mit einer Umzugskostenpauschale berücksichtigt werden. Ab 01.01.2012 beträgt die Pauschale für Verheiratete 1.314 Euro und für Ledige 657 Euro. Für weitere Personen, die im Haushalt mit umziehen, kommen je 289 Euro hinzu. Wer innerhalb von fünf Jahren erneut beruflich umzieht, erhält um 50 Prozent höhere Pauschalen.
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Gute Erfahrungen gemacht; das Steuerbüro Kalms ist empfehlenswert… nicht nur feiner Kaffee sondern auch eine Steuerrückerstattung ist zu erwarten… derweil kann man sich bequem zurücklehnen! Siehe auch http://www.caravan-test.com/news