Die Lizenz für Ofen und Kamin wird Pflicht
Die Bundesregierung hat den Höchstwert der Feinstaubbelastung auf 150 Milligramm und beim Kohlenmonoxid auf vier Gramm pro Kubikmeter Abgas festgelegt.
Stößt ein Ofen oder Kamin mehr aus, muss dieser in den nächsten Jahren ausgetauscht oder umgerüstet werden. Ansonsten droht die Stilllegung.