Haus- und Grundstückseigentümer stehen in der Pflicht!

17. November 2011                                                                            Reinigen der Gehwege auf Kosten der Fahrzeugbesitzer

Der Winter steht vor der Tür…

Nachdem der Herbst das Laub der Bäume auf Straßen und Gehwege hat fallen lassen, sollten Grundstückseigentümer (auch Eigentümer von einem Wochenendgrundstück!) und Hausbesitzer nicht nur in Schwandorf, Gelsenkirchen oder Spremberg dafür Sorge tragen, dass dies vor und im Grundstück nicht zur Gefahr für Fußgänger und Kraftfahrer wird.

Gerade in Verbindung mit Regen oder dem zu erwartenden Schneefall kann ein mit Laub bedeckter Weg äußerst rutschig werden und stellt eine erhöhte Unfallgefahr dar.

Die Verkehrssicherungspflicht trifft einen Eigentümer nicht nur bei Schneefall und Eisbildung!     Schneeberäumung am eigenen Haus

Anfallendes Laub von Bäumen im öffentlichen Verkehrsraum wird in der Regel von dem kommunalen Reinigungsunternehmen entfernt.

Grundstücks- und Hauseigentümer sollten dieses Laub aber so zusammenfegen, dass Wassereinläufe nicht verstopft werden.

Laub, welches von den eigenen Bäumen auf öffentliche Gehwege gefallen ist, sollte auch auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden.

Der einfachste Weg, dieses Laub ökologisch zu „verarbeiten“ ist, es mit anderen organischen Abfällen zu kompostieren oder als Frostschutzschicht für empfindliche Gartenpflanzen zu verwenden.

Wird das Laubfegen durch Dritte übernommen, obliegt dem Grundstückseigentümer trotzdem die Überwachung.

Die meisten Gemeinden regeln die Reinigungspflicht in der kommunalen Satzung genau.

Gut beraten ist, wer diese zur Kenntnis nimmt, damit niemand zu Schaden kommt, denn: Haus- und Grundstückseigentümer stehen in der Pflicht!

 

Weitere Informationen, thematische Links und Pressekontakt:
LKS Wolfgang Lorenz

Haftpflichtversicherung für Hausbesitzer

 

 

 

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